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ERSTATTUNGS- UND KÜNDIGUNGSRICHTLINIE

Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2026

Diese Richtlinie erläutert, wie Erstattungen, Kündigung und Abrechnungskorrekturen bei GoPublica-Abonnements funktionieren. Sie sollte zusammen mit unseren Nutzungsbedingungen und Zahlungsmethoden gelesen werden.


1. ALLGEMEINE REGEL - KEINE ERSTATTUNG VON ABGEBEHREN

GoPublica ist ein B2B-Dienst, der im Voraus abgerechnet wird. Grundsätzlich sind Abonnementgebühren nicht erstattungsfähig, und wir erstatten keine Mittel für ungenutzte Abonnementzeit bei vorzeitiger Kündigung (siehe Nutzungsbedingungen §3.3). Der Grund ist, dass Ihr Plan sofortigen Zugang zur Plattform und ihren Ressourcen für den bezahlten Zeitraum gewährt.


2. KÜNDIGUNG IHRES ABONNEMENTS

  • Sie können jederzeit über Ihr Panel (Abrechnung / Abo) kündigen.
  • Die Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam - bis dahin behalten Sie vollen Zugang.
  • Nach Periodenende erneuert sich das Abonnement nicht und es erfolgen keine weiteren Abbuchungen.
  • Eine Kündigung löscht nicht automatisch Ihre Daten; siehe die Aufbewahrungsregeln in der Datenschutzerklärung (60 Tage nach Kündigung).

3. WANN EINE ERSTATTUNG MÖGLICH IST

Obwohl Standard-Abonnementgebühren nicht erstattungsfähig sind, erstatten oder verrechnen wir eine Abbuchung, wenn es rechtlich erforderlich oder angemessen ist, insbesondere bei:

  • Doppelten oder fehlerhaften Abbuchungen - z. B. eine zweimal aufgrund eines technischen Fehlers verarbeitete Zahlung.
  • Rechtlich oder von einer zuständigen Behörde vorgeschriebenen Erstattungen - soweit geltendes Recht die Rückzahlung verlangt.
  • Nicht erbrachter Leistung - wenn ein bezahlter Zeitraum wegen einer anhaltenden, uns zurechenbaren Störung der Plattform nicht genutzt werden konnte, entschädigen wir Sie vernünftig (Erstattung oder Guthaben), vorbehaltlich Prüfung.
  • Gesetzliche Gewährleistung / Nichtkonformität - wenn der Dienst der Beschreibung materiell nicht entspricht und wir nicht innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe schaffen.

Anträge werden individuell geprüft. Für eine Prüfung schreiben Sie an support@gopublica.com mit Kontodaten, Zahlungsdatum und Betrag.


4. WIE ERSTATTUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN

  • Genehmigte Erstattungen erfolgen über das ursprüngliche Zahlungsmittel via Stripe.
  • Bei Kartenzahlungen erscheinen die Mittel typischerweise innerhalb von 5–10 Werktagen auf Ihrem Kontoauszug, abhängig von der ausgebenden Bank.
  • Wo möglich, erstatten wir genau den berechneten Betrag; wir erheben keine Gebühr für die Bearbeitung einer berechtigten Erstattung.
  • Wenn eine Zahlung noch im Autorisierungs-/Abwicklungszeitfenster liegt, stornieren wir sie möglicherweise statt eine Erstattung vorzunehmen.

5. AKTIONEN, TESTPHASEN UND GUTHABEN

  • Werberabatte und Testphasen werden auf den ersten Abrechnungszyklus angewandt und sind nicht in Bargeld umtauschbar.
  • Kontoguthaben, gewährt als Gefälligkeit oder Leistungsersatz, wird auf künftige Rechnungen angerechnet und ist nicht als Bargeld auszahlbar.

6. CHARGEBACKS

Wenn Sie glauben, dass eine Abbuchung falsch ist, kontaktieren Sie uns bitte zuerst unter support@gopublica.com, damit wir das schnell lösen können. Ein Chargeback ohne Kontakt kann das Konto vorübergehend einschränken, während das Zahlungsnetzwerk den Streit prüft.


7. ÄNDERUNGEN DIESER RICHTLINIE

Wir können diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt.


8. KONTAKT

Fragen zu Erstattungen oder Kündigung? Schreiben Sie an support@gopublica.com.

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